Ablauf einer Scheidung
 

Ehescheidung Verfahrensablauf

Nicht jede Trennung muss in einem Rosenkrieg oder einem Scheidungskampf enden.


Ist die Ehe gescheitert und wollen beide Ehegatten die Scheidung kann das Scheidungsverfahren schnell, einfach und unkompliziert ablaufen. Hierbei schonen Sie Ihre Nerven, Zeit und nicht zuletzt Ihr Portemonnaie.


Leben Sie von Ihrem Ehegatten innerhalb der gemeinsamen Wohnung seit einem Jahr getrennt oder ist einer von ihnen aus der ehelichen Wohnung seit einem Jahr ausgezogen, reicht es aus, wenn der Scheidungsantrag von einem Ehegatten gestellt wird und nur dieser von mir anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte braucht dann keinen eigenen Anwalt zu beauftragen. Ganz ohne Anwalt geht es jedoch nicht.


In dem Scheidungsverfahren geht es dann nicht um Fragen des Unterhalts oder der Aufteilung des Hausrats aus der Ehewohnung, diese können einvernehmlich und ohne Gericht separat geregelt werden.


Das Scheidungsverfahren ist dann nur noch eine Formalität. Es beschränkt sich auf zwei Fragen. 1. Halten Sie Ihre Ehe für gescheitert? 2. Möchten Sie geschieden werden? Werden diese Fragen von Ihrem Ehepartner und Ihnen mit ja beantwortet, spricht das Familiengericht noch am gleichen Tage die Scheidung aus. Eine Begründung oder Schuldzuweisungen können so erspart werden. Es reicht ein einfaches JA, ich will. 


Soweit Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben führt das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Durch den Versorgungsausgleich wird die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen den Ehegatten nach der Scheidung geregelt. Rentenansprüche können etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und zunehmend auch durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität erhält, der - zum Beispiel wegen der Kindererziehung - auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat. Das amtliche Formular zur Durchführung des Versorgungsausgleichs finden Sie hier. Hat die Ehe weniger als drei Jahre bestanden, wird der Versorgungsausgleich jedoch nur noch durchgeführt, wenn dies von einem der Ehegatten beantragt wird.


Um für Sie tätig werden zu können benötige ich von Ihnen eine Vollmacht, das Antragsformular und die Heiratsurkunde im Original. In einem telefonischen Gespräch können wir dann alle offenen Fragen klären. Nach Erhalt der Vollmacht, des Antragsformulars und der Heiratsurkunde, kann ich für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.


Das Familiengericht vergibt dann ein Aktenzeichen und stellt den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu. Der Ehepartner wird aufgefordert zu erklären, ob er dem Scheidungsantrag zustimmt. Nach Eingang der Erklärung werden die Auskünfte zu dem Versorgungsausgleich eingeholt und anschließend ein Termin bestimmt. In dem Termin werden Sie beide gefragt, ob Sie die Ehe für gescheitert halten und die Scheidung wollen. Beantworten beide die Fragen mit ja, wird die Ehe im Anschluss geschieden.


Hier gelangen Sie zu den benötigten Dokumente


Vollmacht

Antragsformular

Prozesskostenhilfeantrag


Bitte drucken Sie die Formulare über den Browser aus. Die ausgefüllten Unterlagen bitte ich an meine Kanzlei in Bergheim zu übersenden.


Kein Drucker vorhanden? Rufen Sie uns an. Wir schicken Ihnen die Unterlagen gerne zu.


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